Unter das Umweltrecht fallen insbesondere die Rechtsbereiche, die die Schutzgüter Boden (Bodenschutz- und Altlastenrecht), Luft (Immissionsschutzrecht) und Wasser (Gewässerschutzrecht) umfassen. Hinzu kommen u.a. das Naturschutzrecht und das Abfallrecht.
Wir vertreten einerseits Anlagenbetreiber und Bauherren in allen Fragen rund um das Umweltrecht, insbesondere:
Andererseits unterstützen wir Nachbarn, Naturschutzverbände etc., die sich gegen Umweltbeeinträchtigungen und/oder Anlagen und Genehmigungen zur Wehr setzen wollen. Wir werden insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
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Dr. Ria Kochanski
Rechtsanwältin Maîtrise de droit public • Fachanwältin für Erbrecht
E-Mail:
r.kochanski@grohmannundpartner.de