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Umweltrecht

Unter das Umweltrecht fallen insbesondere die Rechtsbereiche, die die Schutzgüter Boden (Bodenschutz- und Altlastenrecht), Luft (Immissionsschutzrecht) und Wasser (Gewässerschutzrecht) umfassen. Hinzu kommen u.a. das Naturschutzrecht und das Abfallrecht.

 

Wir vertreten einerseits Anlagenbetreiber und Bauherren in allen Fragen rund um das Umweltrecht, insbesondere:

 

  • Beratung im Vorfeld der Genehmigungserteilung
  • Verhandlung mit Genehmigungsbehörden
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Genehmigungserteilung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegen unzulässige Auflagen, Nebenbestimmungen und nachträgliche Anordnungen
  • Abwehr von Nachbarwidersprüchen und -klagen

 

Andererseits unterstützen wir Nachbarn, Naturschutzverbände etc., die sich gegen Umweltbeeinträchtigungen und/oder Anlagen und Genehmigungen zur Wehr setzen wollen. Wir werden insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

 

  • Beratung im Vorfeld von Genehmigungsverfahren
  • Formulierung von Einwendungsschreiben
  • Prüfung von Genehmigungsbescheiden
  • Umfassende Beratung über die Erfolgsaussichten von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide und Genehmigungen sowie gerichtliche Vertretung

 

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Dr. Ria Kochanski

Dr. Ria Kochanski

Rechtsanwältin Maîtrise de droit public • Fachanwältin für Erbrecht
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